08.01.2015 – Verkauf von Einwohnerdaten (AFB)

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

             Verkauf von Einwohnerdaten.

Zu diesem TOP bittet die Fraktion der SPD um Beantwortung nachstehender Fragen:

1.) Besteht die Möglichkeit im Rahmen einer städtischen Verordnung den Verkauf von Auskünften aus dem Melderegister der Stadt für gewerbliche Zwecke grundsätzlich zu verbieten oder weitest möglich einzuschränken?

2.) Besteht die Möglichkeit im Rahmen einer städtischen Verordnung den Verkauf von Auskünften aus dem Melderegister der Stadt für parteiliche Zwecke grundsätzlich zu verbieten oder weitest möglich einzuschränken?

3.) Könnten in Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 eine etwaige Verordnung aus den Ziffern (1.) und (2.) aufrechterhalten bleiben?

4.) Sollten Verordnungen rechtlich nicht umsetzbar sein, wäre die Frage zu beantworten, ob der Preis pro Datensatz stark angehobenen werden könnte, um den massenhaften Verkauf faktisch unwirtschaftlich zu machen?

Gründe:

Das Recht auf Datenschutz eines jeden Einwohners der Stadt Oldenburg muss grundsätzlich über den Interessen von finanziellen Einnahmen für die Stadt stehen. Der Schutz dieser Daten liegt daher im Interesse eines jeden Einzelnen.

Die Berichterstattung in der Nordwest-Zeitung vom 08.01.2015 hat außerdem offengelegt, dass die Einnahmen im Jahr 2014 von insgesamt 2.058,80 Euro zu vernachlässigen sind. Sie zeigt aber auch, dass der Verkauf zu statistischen Zwecken und für Wahlwerbung rechtlich grundsätzlich zulässig ist. Gerade im Kommunalwahlkampf wird diese Möglichkeit auch immer wieder von rechten Parteien genutzt.

Mit einer entsprechenden Verordnung oder einer starken Erhöhung des Preises je Datensatz könnte der Verkauf verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

für die SPD-Fraktion

Jens Freymuth