Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krogmann,
die SPD – Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 03.08.2016 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Stärkung des Ehrenamtes bei öffentlichen Veranstaltungen“
und bittet zu diesem Punkt um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1) Wie viele Veranstaltungen wurden im Jahr 2015 von gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlich organisierten Vereinigungen, wie den Bürgervereinen, den Kleingartenvereinen, den Siedlergemeinschaften, Sportvereinen und Fördervereinen von Schulen und KiTas ausgerichtet, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hatte und bei denen Gebühren an die Stadt zu entrichten waren?
2) Wie viele Gebühren waren für derartige Veranstaltungen an den städtischen Haushalt zu entrichten?
3) Wäre das Nichteinfordern von Gebühren rechtlich zulässig?
Begründung:
In den letzten Jahren wurden immer wieder öffentlich zugängliche Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlich organisierten Vereinigungen ausgerichtet. Für diese Veranstaltungen fielen zum Beispiel Gebühren für den Ausschank von Getränken oder für die Absperrung / Nutzung von Flächen an.
So richtete beispielsweise die Siedlergemeinschaft in Klein Bümmerstede einen kleinen Weihnachtsmarkt aus, der für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich war. Die seitens der Siedlergemeinschaft engagierten Beteiligten in der Organisation und im Getränke- und Essensstand waren ehrenamtlich tätig, um die Gemeinschaft in der Siedlung zu fördern. Trotzdem waren Gebühren an die Stadt in nicht unerheblicher Höhe zu entrichten.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion gilt es hier anzusetzen, um die ehrenamtliche Tätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern direkt zu unterstützen. Wer öffentliche Veranstaltungen ausrichtet und den Mitwirkenden keine Vergütung zahlt, sollte zukünftig von Gebühren befreit sein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jens Freymuth
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender