12.02.2013 – Bedingung abgelehnter Asylbewerber im Duldungsverfahren in Oldenburg (Soziales)

Sehr geehrte Frau Sachse,

zu der o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

    Bedingung abgelehnter Asylbewerber im Duldungsverfahren in Oldenburg

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg bitte die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele ehemalige Asylbewerber, die im Rechtsverfahren nicht anerkannt wurden, leben „geduldet“ in Oldenburg.

2. Aus welchen Ländern kommen wie viele abgelehnte Asylbewerber in Oldenburg?

3. Welche Leistungen erhalten die “geduldeten“ Personen?

4. Wie viele Personen haben nach § 10 Beschäftigungsverfahrensverordnung einen mindestens einjährigen, erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet durch die Ausländerbehörde − und nach Zustimmung der Agentur für Arbeit − eine entsprechende Genehmigung für eine Be-rufstätigkeit erteilt bekommen?

5. Bei wie vielen Personen fand/findet 2013 nach dem zweiten bis vierten Jahr des Aufenthalts eine Arbeitsmarktprüfung statt (Vorrang arbeitssuchender Inländer).

6. Wie vielen Personen wurde eine Berufsausbildung, FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst von der Ausländerbehörde ohne Arbeitsmarktprüfung genehmigt (§§ 2 und § 10 BeschVerfV)

7. Wie werden diese Personen unterstützt und gefördert, um die in den Punkten 4-6 genannten Möglichkeiten wahrzunehmen.

8. Was wird zur Integration dieser oft schon bis zu 2 Jahren bis zum Gerichtsverfahren in Oldenburg lebenden Asylbewerber unternommen?

9. Welche Integrationsmaßnahmen werden für „geduldete“ Menschen, deren Duldung oft viele Jahre andauert, in Oldenburg durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Werner Kaps
Sprecher der SPD-Fraktion
im Sozialausschuss