Zum Inhalt springen

16.04.2018: Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „befristete Hundesteuerbefreiung“ für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen

Sehr geehrte Frau Meyn,

die SPD-Fraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

                        „befristete Hundesteuerbefreiung“

für die nächste Sitzung des AFB am 02.05.2018.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch der Hundesteuerausfall für das erste Jahr von vermittelten Tieren aus dem Tierheim wäre und ob solch eine Regelung auch in Oldenburg eingeführt werden kann.

Begründung

In vielen anderen Kommunen, auch in Niedersachsen, gibt es schon Regelungen, dass Hunde, die aus dem örtlichen Tierheim oder von anerkannten Tierschutzorganisationen adoptiert werden, 1-5 Jahre von der Hundesteuer befreit sind.

Diese Regelung ermutigt Menschen, den teilweise langwierigen Adoptionsprozess in einem Tierheim wahrzunehmen. Leider werden immer noch häufig Hundewelpen einfach über Ebay etc. angeboten und ohne Kontrolle abgegeben. In Tierheimen und bei Tierschutzorganisationen gibt es einen längeren Prozess, der mit dem Kennenlernen der zukünftigen Besitzer*innen und der Kontrolle vom zukünftigen Lebensumfeld und den Lebensumständen der Hunde einhergeht.

Eine Adoption aus dem Tierheim ist im Vergleich komplizierter und mit mehr Einschränkungen verbunden. So sind die Hunde hier oft schon älter, haben Vorerkrankungen oder eine schlechte Betreuung erfahren. Durch Alter und Krankheiten fallen oft zusätzliche Kosten an, da z.B. Versicherungen von Hunden überproportional teurer werden, wenn der Hund nicht schon als Welpe angemeldet wurde.

Deshalb halten wir es für sinnvoll, eine kleine Belohnung für den in Kauf genommenen Mehraufwand zu schaffen, um damit eine bevorzugte Adoption aus dem Tierheim zu erreichen. Zudem können so auch mittelfristig Kosten gespart werden, da das Tierheim durch vermehrte Adoptionen entlastet wird.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Sara Rihl
Mitglied im AFB