Sehr geehrte Frau Nießen,
die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.12.2015 den Tagesordnungspunkt
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Stadt Oldenburg
auf die Tagesordnung zu nehmen.
Fragen an die Verwaltung
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung nachstehender Fragen in der Sitzung des VerkA am 14.12.2015
1) Gibt es in der Verwaltung bereits Überlegungen zum künftigen Umgang mit den Straßenausbaubeiträgen vor dem Hintergrund der auf Landesebene diskutierten Änderung des KAG?
2) Gibt es bereits einen Entwurf zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung
und wenn ja,
kann dieser bereits in der Sitzung vorgelegt werden?
3) Sollte eine Änderung der Satzung noch nicht angedacht sein, wäre es von Interesse, wie die Verwaltung beabsichtigt, das Thema mit der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern.
Begründung
Derzeit werden gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Oldenburg vom 18.11.2002, zuletzt geändert durch die Satzung vom 23.03.2009 (Amtsblatt für die Stadt Oldenburg vom 03.04.2009, S. 31) Beiträge zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von den Grundstücksanliegern erhoben.
Die teilweise sehr hohen Heranziehungsbescheide führen dazu, dass sich der Widerstand der betroffenen Anlieger gegen Straßenbaumaßnahmen stetig erhöht.
Auch wenn es die Möglichkeit der Ratenzahlung gibt, fällt es vielen Grundstückseigentümern_Innen zunehmend schwer, derart hohe Abgaben für den Ausbau ihrer Straße zu finanzieren.
Aus diesem Grund haben bereits ein Drittel der Kommunen in Niedersachsen die Beitragspflicht abgeschafft und prüfen andere Finanzierungsmodelle, so wie sie bereits in fünf anderen Bundesländern möglich sind (Lt. Umfrage der NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“).
Allerdings fehlt es derzeit noch an einer landesrechtlichen Entscheidung, die Kosten für den Straßenausbau anders zu verteilen. Deshalb plant das Land Niedersachsen eine Novellierung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes.
Gemäß der NKomVG und dem NKAG besteht keine Verpflichtung Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Da es in den kommenden Jahren jedoch große Straßenbau- bzw. Straßenausbauprojekte in Oldenburg geben wird, bestehen in der SPD-Fraktion grundsätzlich Überlegungen dahingehend, die Anlieger_Innen künftig zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christoph Sahm
Ratsherr
Mitglied im VerkA