18.09.2013 – Übernahme von Leihgebühren für Musikinstrumente im Rahmen des SGB 2 (Soziales)

Sehr geehrte Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Übernahme von Leihgebühren für Musikinstrumente im Rahmen des SGB 2.

Zu diesem TOP bittet die Fraktion der SPD um Beantwortung nachstehender Fragen:

1.) Gibt es in der Stadt Oldenburg Schulen, die Musikinstrumente Schülern gegen eine
Leihgebühr zur Verfügung stellen?

2.) Wenn ja, wie viele Kinder nutzen dieses Angebot?

3.) Wenn ja, befinden sich unter diesen Kindern Leistungsempfänger nach dem SGB 2?

4.) Wenn ja, wie hoch sind die Leihgebühren?

Begründung:
Das Bundessozialgericht hatte Anfang September unter dem Aktenzeichen B 4 AS 12/13 R die Frage zu klären,

ob nach § 19 Abs 2 S 1 iVm § 28 Abs 7 SGB 2 auch Mietkosten für ein Musikinstru-ment für den Schulunterricht übernommen werden können. Das in diesem Fall zu-ständige Jobcenter lehnte die Übernahme (vor dem 01.08.2013) in dem zugrunde-liegenden Sachverhalt mit der Begründung ab, dass die Leihgebühren für ein In-strument nicht als Teilhabeleistung förderfähig sei.

Dies hat sich zwar zum 1. August 2013 durch Einfügung eines Satzes 2 in § 28 Abs. 7 SGB II geändert. Seitdem können neben dem Unterricht auch andere Aufwendungen geltend gemacht werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen und es darüber hinaus den Leistungsberechtigten im begründeten Ausnahmefall nicht zugemutet werden kann, diese aus ihrem Regelbedarf zu bezahlen.

Nach nicht ganz nachvollziehbarer Sichtweise, gilt dieser Anspruch, aber grundsätzlich nur für außerschulische Aktivitäten.

Um zu evaluieren, ob Kinder in Oldenburg von dieser Regelung betroffen sind, bedarf es einer Überprüfung. Sollte es Betroffene geben, muss politisch der Anspruch erhoben wer-den auch schulische Aktivitäten mit in den Leistungskatalog aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jens Freymuth
Mitglied der SPD-Fraktion