Sehr geehrte Frau Nießen,
für die Verkehrsausschusssitzung am 19.05.2014 bitten wir um kurzfristige Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Ausbau der Wilhelmshavener-Heerstraße
Da der Beginn der o.g. Maßnahme nach unserer Information unmittelbar bevor steht, halten wir die Dringlichkeit für gegeben.
Herr Kayser, Geschäftsführer eines an der Wilhelmshavener-Heerstraße gelegenen Autohauses mit ca. 70 Beschäftigten, hat uns mitgeteilt, dass er durch den Ausbauzeitraum mit einem erheb-lichen Umsatzeinbruch rechnet, so dass es auch zu Entlassungen von Mitarbeitern/innen kom-men könnte. Deshalb sei es wichtig, dass die Bauphase so kurz wie möglich gehalten wird. Hinzu kommt auf den Betrieb ein hoher Anteil an Anliegerkosten (ein Autohaus benötigt ein großes Areal). Herr Kayser fragt weiter an, ob es für die Stadt Oldenburg denkbar wäre, das Betriebe die ungewöhnlich schwer von Baumaßnahme betroffen sind eine Entschädigung beantragen könnten, wie zum Beispiel in Köln (siehe Anlage „IHK zu Köln“).
Die SPD- Fraktion bittet deshalb die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchem Zeitraum soll der Ausbau der Wilhelmshavener-Heerstraße (Teilbereich) erfolgen?
2. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Ausbau so kurz wie möglich zu halten, um die Einschränkungen für die Anwohner und Betriebe auf ein erträgliches Maß zu begrenzen?
3. Wäre es für Oldenburg denkbar, dass ähnlich wie in Nordrhein Westfalen, im Einzelfall Betriebe die ungewöhnlich schwer von einer Baumaßnahme betroffen sind, eine Ent-schädigung gelten machen könnten?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Kaps
Ratsherr
Mitglied im Verkehrsausschuss