Sehr geehrte Frau Meyn,
zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bittet die SPD Fraktion um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Steuerpflicht für kommunale Kitas.
Zu diesem TOP bittet die Fraktion der SPD um Prüfung, ob die Stadt Oldenburg von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19.09.2012 I R 106/10 berührt wird und ob Mehrkosten für den städtischen Haushalt zu erwarten sind.
Begründung:
Nach einem Artikel in der Nordwest Zeitung vom 20. September 2012 hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 19.09.2012 I R 106/10 entschieden, dass Städte und Gemeinden für Ihre Kindertagesstätten steuerpflichtig sind. Sie unterlägen nach Ansicht der Richter als gewerbliche Betriebe genauso der Pflicht zur Körperschaftssteuer wie private Betreiber.
Für die SPD – Fraktion
gez. Jens Freymuth
Ratsherr