Voller Erfolg für SPD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Bischoff im Rechtsstreit mit Filmfestchef Neumann

Maulkorb abgewendet!

Mit Genugtuung und Freude nahm Bernd Bischoff davon Kenntnis, dass die Klage des Filmfestveranstalters Thomas Neumann vom Landgericht Oldenburg abgewiesen wurde.

Bernd Bischoff hatte in einer Pressekonferenz zur kommunalen Haushaltspolitik gesagt: „Wenn wir in Oldenburg Schwierigkeiten haben, soziale Projekte zu fördern, aber 100.000 Euro ausgeben sollen, damit Prominente aus New York eingeflogen werden, müssen wir uns fragen, wofür wir stehen.“

Torsten Neumann als Filmfestveranstalter und Zuschussnehmer der Stadt Oldenburg hatte Bernd Bischoff wegen dieses Satzes verklagt.

Das Landgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli festgestellt, dass diese Äußerung von Bernd Bischoff durch das Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt ist. Ebenso hat das Landgericht die Klage von Neumann gegen den Fraktionssprecher der Grünen Sebastian Beer zurückgewiesen.

„Dies ist ein großer Erfolg für die kommunale Demokratie,“ kommentierte Bernd Bischoff das Urteil. „Wir dürfen jetzt sagen, wofür wir stehen und das werde ich auch weiterhin in Zukunft tun.“