Die SPD-Fraktion teilt die Auffassung der Verwaltung und begrüßt die Rettung und den Umbau des Ringlokschuppens ausdrücklich.
Bei der Vorstellung der Pläne im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen waren sich die Beteiligten einig, alle Bemühungen zu unternehmen, um die vorgestellten Vorhaben zur Rettung und zum Umbau des Ringlokschuppens hin zu einem Kulturzentrum mit gastronomischen Betrieb zu realisieren. In diesem Zusammenhang ist nicht nachvollziehbar gemacht worden, weshalb der § 34 des Baugesetzbuchs anzuwenden ist. "Vielmehr kann bei einem Vorhaben dieser Größenordnung nicht geltendes Recht umgangen werden," so Ursula Burdiek, Sprecherin der SPD-Fraktion im ASB. "Denn es ist absolut notwendig dieses Vorhaben auf rechtlich sicheren Boden zu stellen. Klagen im Nachhinein sind nicht im Interesse irgendeines Beteiligten."
„Der einzuleitende B-Plan gemeinsam mit dem Bauantragsverfahren kann deutlich unter einem Jahr erfolgen und wir werden alles dafür tun, schnell zu handeln. Ein Erhalt des Ringlokschuppens hat auch mit diesem Verfahren erst einmal wenig zu tun, denn die Genehmigung zur Sanierung der Hülle gebe es unabhängig davon“, berichtet Nicole Piechotta, Mitglied im ASB.
Man ist sich einig, dass dieser Verfahrensablauf absolut gängige Praxis und bei diesem Projekt angebracht ist. Der Umfang der baulichen Nutzung muss geklärt sein, ebenso wie die verkehrliche Erschließung.
"Dennoch muss alles unternommen werden, um die Verfahrensabläufe so zügig wie möglich abzuschließen, damit das Vorhaben realisiert werden kann", so Nicole Piechotta.