SPD-Fraktion lässt befristete Hundesteuerbefreiung prüfen

Die SPD-Fraktion hat für die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen einen Antrag auf Prüfung einer befristeten Hundesteuerbefreiung auf die Tagesordnung setzen lassen.

In vielen anderen Kommunen Niedersachsens gibt es bereits Regelungen dahingehend, dass für Hunde, die aus Tierheimen oder von anerkannten Tierschutzorganisationen adoptiert werden, eine Hundesteuerbefreiung von bis zu fünf Jahren gewährt wird, berichtet Fraktions- und Ausschussmitglied Sara Rihl.

Ziel ist es, die Vermittlung von Tieren aus dem Tierheim zu fördern. Hierdurch soll auch versucht werden, dem Handel mit Hundewelpen über Internetportale und ähnliches entgegen zu wirken. Dagegen geben Tierheime und Tierschutzorganisationen Hunde erst nach einem längerem Kennlernprozess, der auch mit der Prüfung des künftigen Lebensumfeldes der Hunde einhergeht, ab.

„Durch eine befristete Hundesteuerbefreiung könnte das Tierheim mittelfristig auch finanziell und räumlich entlastet werden, da durch diese Förderung mehr Tiere vermittelt werden könnten“, so Sara Rihl.