Die SPD-Fraktion hat für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen (ASB) einen Antrag auf Erhöhung der Sozialquote auch für nicht städtische Mehrfamilienhausgrundstücke für gestellt. Die Quote, die derzeit 10 Prozent beträgt, soll nach dem Vorschlag der SPD auf 30 Prozent erhöht werden. Davon sollen 15 % der Wohnungen für Personen mit einem Anspruch auf einen einfachen Wohnberechtigungsschein und die weiteren 15 % der Wohnungen für Personen mit einem Anspruch auf einen erweiterten Wohnberechtigungsschein zur Verfügung gestellt werden. Die bestehenden Regelungen für Einfamilienhäuser bleiben unverändert.
„Nachdem wir zur Schaffung von preiswertem Wohnraum bereits die Erhöhung der sogenannten Sozialquote für städtische Grund-stücke auf 50 Prozent auf den Weg gebracht haben, ist es für uns folgerichtig und konsequent, auch eine entsprechende Regelung für nicht städtische Grundstücke zu fordern. Damit wollen wir einen Ende letzten Jahres gefassten Parteitagsbeschluss umsetzen und so den sozialen Wohnungsmarkt stärken“, erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulf Prange.
Die hohe Nachfrage nach preiswertem Wohnraum kann nicht ausschließlich über Baumaßnahmen auf städtischen Flächen abgedeckt werden. „Deshalb möchten wir die Quotenregelung auch auf nicht städtische Grundstücke ausweiten“, ergänzt Ursula Burdiek, Sprecherin der SPD-Fraktion im ASB.
Der Fraktion ist es wichtig, dass die Quotenregelung auch auf Bezieher*innen kleinerer Einkommen, die keinen Anspruch auf den einfachen Wohnberechtigungsschein haben, erweitert wird. „Aus diesem Grund ist im Antrag vorgesehen, die sog. Sozialquote für Inhaber des erweiterten Wohnberechtigungsscheins zu öffnen“, führt Ursula Burdiek weiter aus.
„Gerade die Personengruppe, die sich mit ihrem Einkommen geringfügig über der Einkommensgrenze befindet, kann sich die derzeit am freien Markt verlangten Mieten nicht leisten. Als Sozialdemokraten müssen wir die politischen Handlungsspielräume, die wir vor Ort haben, vollständig ausschöpfen“, stellt Ulf Prange klar.
Um den Wohnungsbestand im Segment des preiswerten Wohnraums langfristig zu erhalten, soll gleichzeitig die Belegungsbindung, also der Zeitraum, in dem die Wohnungen als Sozialwohnungen, für Besitzer*innen eines Wohnberechtigungsscheins vorzuhalten sind, von 10 Jahre auf 20 Jahre erhöht werden.
„Mit der Verlängerung der Belegungsbindung wollen wir der derzeitigen Entwicklung, dass mehr Wohnungen aus der Belegungsbindung herausfallen, als neue hinzukommen, entgegenwirken. Dadurch sichern wir die Wohnungen langfristig für den sozialen Wohnungsmarkt. So wird vermieden, dass die Mieten bereits nach Ablauf von 10 Jahren überproportional angehoben werden können, was dazu führen würde, dass Mieter*innen sich die Wohnungen nicht mehr leisten können und letztlich ausziehen müssten“, begründet Ulf Prange diesen Schritt.