In der heutigen NWZ wurde darüber berichtet, dass der Verwaltungsausschuss zusätzliche Rechte erhält. Eine Ausweitung der Rechte des Verwaltungsausschusses haben weder Land noch Stadt beschlossen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise durch die Corona-Pandemie hat das Innenministerium einen Runderlass zu kommunalen Entscheidungsprozessen, Direktaufträgen und Liquiditätskrediten herausgegeben. Dort heißt es unter dem Punkt „Beschlussfassung kommunaler Gremien“, dass es im Hinblick auf eine zukünftig drohende krankheits- und quarantänebedingte Beschlussunfähigkeit von Räten möglich ist, vorübergehend wichtige, konkret bestimmte Angelegenheiten durch Ratsbeschluss bis auf weiteres dem Verwaltungsausschuss zu übertragen.
Voraussetzungen für eine Erweiterung der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses wäre also ein entsprechender Ratsbeschluss. Im Fall einer fehlenden Beschlussfähigkeit des Rates sieht die Kommunalverfassung daneben die Möglichkeit vor, Beschlüsse im Wege der sogenannten Eilentscheidung zu fassen. Auch davon wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Bereits Ende der 11. Kalenderwoche hatten sich die Fraktionen und der Oberbürgermeister wegen der Corona-Krise darauf verständigt, die Ausschusssitzungen und die Ratssitzung im März nicht stattfinden zu lassen. Die Notwendigkeit einer zwischenzeitlich von der Verwaltung für die zweite April-Woche angeregten Sondersitzung ist weggefallen.
Die Fraktionen haben sich darüber hinaus darauf verständigt, nach Ostern zu bewerten und zu entscheiden, wann die Gremientätigkeit wieder aufgenommen wird. Die SPD-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, Telefon- und Videokonferenzen in der aktuellen Krise zu nutzen. „Die Kommunalpolitik ist voll handlungsfähig“, betont Ulf Prange, Fraktionsvorsitzender. „In der aktuellen Situation haben der Gesundheitsschutz sowie Hilfen für die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie Betroffenen höchste Priorität.
Oberbürgermeister und Verwaltung leisten eine gute Arbeit in der aktuellen Krise. Bevölkerung und Politik werden gut informiert und eingebunden. Vor allem aber freuen wir uns über die große Hilfsbereitschaft und Solidarität der Oldenburgerinnen und Oldenburger“, so Prange weiter.
Der Vergleich des Ratsherrn Adler mit den Ermächtigungsgesetzen der Nazis stößt bei der SPD-Fraktion auf großes Unverständnis. Dieser Vergleich ist falsch und nicht hinnehmbar. „Dass demokratisch gefasste Entscheidungen in einen Zusammenhang mit der Gewaltherrschaft der Nazis gestellt werden, macht meine Fraktion fassungslos. Wir appellieren an den Kollegen Adler, seiner Verantwortung gerecht zu werden, statt zu verunsichern. In dieser Situation braucht es Zusammenhalt“, erklärt Prange dazu.
Für die Sozialdemokraten ist es wichtig, dass in der aktuellen Situation Sitzungen von kommunalen Gremien nur dann stattfinden, wenn dies auch notwendig ist. „Angesichts der geltenden Ausgangsbeschränkungen hat Politik hier eine Vorbildfunktion. Daneben tragen wir angesichts der gesundheitlichen Risiken alle zusammen auch eine Verantwortung für die Ratsmitglieder, die zur Risikogruppe gehören“, hebt Prange hervor.
Dass der Auslegungsbeschluss für die Fliegerhorst-Straße im Verwaltungsausschuss gefasst werden soll, entspricht der bisherigen Praxis. Auslegungsbeschlüsse sind auch in der Vergangenheit vom Verwaltungsausschuss und nicht vom Rat gefasst worden. Etwas anderes gilt für den nach Abschluss der öffentlichen Auslegung zu fassenden Satzungsbeschluss. Dieser wird vom Rat gefasst. Die Vorlage der Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss für die Fliegerhorst-Straße war bereits Gegenstand einer gemeinsamen Sitzung von Bau- und Umweltausschuss. Der Beschlussvorschlag wurde seinerzeit allerdings vertagt.
„Im Hinblick auf die anstehende Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass es ohne die Beschlussfassung zu Verzögerungen bei der Bewilligung der Fördermittel für die Entlastungsstraße kommt. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung sichergestellt ist“, stellt Prange für die SPD klar.