Sehr geehrte Frau Nießen,
zu den Vorschlägen der Verwaltung zur Veränderung der Richtlinien 2012 – Wohnungs-bauförderprogramm für Oldenburg – Evaluierung (PowerPoint- Vorlage vom 04.04.2013) stellen wir folgenden Änderungsantrag:
Beibehaltung des Fördergebietes
SPD- Fraktion: Die Richtlinie ist gültig für Vorhaben des gesamten Stadtgebiet.
Förderungsart und Bindungen
Reduzierung der maximalen prozentualen Zuschusshöhe; Festlegung eines absoluten Zuschussbetrages als Obergrenze je Wohneinheit.
SPD- Fraktion: Alte Regelung beibehalten.
Bindung für 10 Jahre
Eigentümerwechsel mit Zustimmung innerhalb der 10 Jahresfrist möglich.
SPD- Fraktion: Alte Regelung beibehalten.
Verfahrensablauf
Zukünftiger Käufer sollte auch Antrag auf Förderung stellen können.
SPD- Fraktion: Vorschlag nicht übernehmen.
Weitere Förderbausteine ab 2013
Förderung von städtebaulichen Modellvorhaben/Pilotprojekten
SPD-Fraktion: Nur unter Vorbehalt. Einzelfreigabe der Vorhaben durch den Bauausschuss.
Keine Aufnahme des Bausteins Förderung energetischer Sanierung und barrierefreien sowie altengerechten Wohnens, da hier vielfältige Förderprogramme vorhanden sind.
SPD- Fraktion: Option auf Förderung barrierefreien sowie altengerechten Wohnens soll offen bleiben.
Der Vorschlag: „Aufgabe der Verknüpfung der Wohnungsgröße mit Höhe der Nettokaltmiete/m² Wohnfläche. Angleichung der Nettokaltmiete/m² Wohnfläche an Mieten im sozialen Wohnungsbau“ und der Vorschlag der Bauverwaltung “Anträge können gestellt werden bis keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.“ Sollte nach Meinung der SPD-Fraktion übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Kaps
Ratsherr
Mitglied der SPD-Fraktion
im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen