23.01.2017: Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sachstand zur erfolgten Umsetzung des Ratsbeschlusses über die Vergütung von Zweitkräften in Oldenburger Kindertagesstätten“ für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrte Frau Sachse,

die SPD-Fraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Sachstand zur erfolgten Umsetzung des Ratsbeschlusses: Gleichbehandlung in der Vergütung für staatlich anerkannte Erzieherinnen, die im Zweitkraftbereich in den städtischen Kindertagesstätten beschäftigt sind.“

für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Frage:

  1. Wurde die Umsetzung nur für zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses bestehende Anstellungsverhältnisse der Fachkräfte in dieser Position (Erzieherin im Zweitkraftbereich) getätigt?

    oder

  2. Trifft es zu, dass neue Anstellungsverhältnisse von Fachkräften im Zweitkraftbereich in den Kindertagesstätten, seit Beschlussfassung, nur noch zum überwiegenden Teil in den Stellenausschreibungen als „Sozialassistenten“ ausgewiesen wurden/werden und diese Stellen dann auch so besetzt wurden/werden?
  3. Wie wurde und wird jetzt bei Neubesetzungen dieser Zweitkraftpositionen die Umsetzung (siehe a und b) bei den Anstellungsträgern der freien Träger (z.B. Kieb und Verein für Kinder) verfahren. Denn auch diese Träger haben den Ratsbeschluss für die betroffenen Beschäftigten umgesetzt. Sind diese jetzt ggf. auch gehalten, bei Neubesetzungen, Sozialassistenten auf Zweitkraftpositionen einzustellen? Falls nicht, wie erfahren denn mögliche Erstkraftstellen, auf Zweitkraftpositionen, durch die neuen Förderrichtlinien hier dann eine Bezuschussung? Das würde ja eine Ungleichbehandlung zwischen den einzelnen Trägermodalitäten (Stadt und freie Träger) nach sich ziehen?

Begründung

Die Zielsetzung des Jugendhilfeausschusses und die des Rates der Stadt Oldenburg, beabsichtigte mit diesem Ratsbeschluss nicht nur, die zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses bestehenden Arbeitsverhältnisse (Erzieherin im Zweitkraftbereich) mit denen im Erstkraftbereich im Rahmen des Gleichstellungsprinzips gleichzustellen.

Der Fachausschuss hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen, durch diese getroffene Maßnahme, der damit verbundenen Ausweitung der fachlichen Qualifikation zu verschreiben, welche ja auch durch den Ratsbeschluss eine gezielte Bekräftigung erhalten sollte.

Zielsetzung war unter anderem auch, die pädagogische Fachlichkeit und Qualifikation der pädagogischen Tätigkeiten, im Rahmen des auferlegten und dem stetig steigenden Auftrag und Anspruch des Bildungsauftrages in den einzelnen Gruppen sowie der einzelnen Kindertagesstätten, zu verbessern und zu gewährleisten.

Sollte es jetzt jedoch gängige Praxis sein, bei Neubesetzungen praktisch diesen Ratsbeschluss dahingehend zu unterlaufen, dass bislang nur noch überwiegend Sozialassistent/Innen eingestellt wurden und künftig werden, hätte dies zur Folge, dass ein wichtiger Teil des Ratsbeschlusses nach Auffassung der SPD-Fraktion keine Anwendung findet. Dadurch würde die angestrebte Gewährleistung bzgl. der fachlichen Qualität nicht umgesetzt werden.

Die SPD-Fraktion bittet um entsprechende Auskunft und ggf., falls notwendig, um entsprechende Begründung der Verwaltung zu ihrem jetzigen Handeln.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Germaid Eilers-Dörfler
SPD-Fraktion