24.04.2013 – Preiswerter Basisitarif für Strom von der EWE (Rat)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu o. g. Sitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Preiswerter Basistarif für Strom von der EWE (Energieversorgung Weser-Ems)

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister möge im Aufsichtsrat der EWE und der Verbandsversammlung des EWE-Verbandes darauf hinwirken, dass die Einführung eines Basistarifes bzw. Sozialtarifes zur Abdeckung ei-ner Basisversorgung mit Strom für Stromkundinnen und -kunden und deren möglichen Umsetzung geprüft wird.Dieser sollte so ausgestaltet sein, dass Stromsparen belohnt wird.

2. Die anderen vom Rat der Stadt Oldenburg in die Gremien der EWE entsandten Mitglieder werden ebenfalls dazu aufgefordert, sich für dergleichen einzusetzen.

3. Der Rat der Stadt Oldenburg befürwortet ausdrücklich, dass gesetzliche Regelungen für preisgünstige Basis- und Sozialtarife in der Stromversorgung geschaffen werden, und fordert darüber hinaus von der Bundesregierung, die jährlichen Strompreissteigerungen bei der Berechnung der Regelsätze der staatlichen Transferleistungen angemessen zu berücksichtigen.
Ferner fordert der Rat die politisch Verantwortlichen, sowie die Unternehmen der Stromwirtschaft auf, ein zukunftsfähiges und sozialverträgliches Versorgungskonzept zu erstellen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dies der Bundes- und Landesregierung so zu übermitteln.

Begründung:
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes haben sich die Preise für die Kilowattstunde in den letzten Jahren mehr als verdoppelt und werden in den nächsten Jahren noch weiter enorm ansteigen.
Auch die EWE bildet bei der Preisentwicklung der letzten Jahre hier keine Ausnahme. Bei der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2013 z. B., lag die Preissteigerung beim Arbeitspreis des Grundtarifes bei 14, 67 %.
Diese Preissteigerung bildet für einkommensschwache Haushalte eine große Belastung. So trägt der Anteil des Stromes am ALG-II- Regelsatz
– 26,87 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft bzw. für Alleinerziehende.
– Für Partner liegt der bei 90% dessen und für Kinder gestaffelt je nach Alter, noch niedriger.

Die durchschnittliche Stromrechnung eines EWE-Kunden im Grundversorgungstarif beträgt pro Monat bei Alleinstehenden jedoch 42,94 Euro und bei einer vierköpfigen Familie 107,00 Euro.

Der EWE als kommunalem Unternehmen kommt auch einer besonderen sozialen Verantwortung zu. Es gibt bei der EWE aktuell keinen Tarif für Kunden mit geringem Haushaltseinkommen, wie z.B. Empfänger von Transferleistungen.

Es gibt in Deutschland bereits Energieversorger, die einen so genannten Sozialtarif anbieten. So gibt es bei einigen E.ON- Töchter Sozialtarife für Verbraucher (seit 2006) , die eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nachweisen können.

Die Preispolitik darf jedoch den Mehrverbrauch an Strom in den Haushalten nicht fördern. Sie soll stattdessen Anreize bieten, sich energiesparend zu verhalten. Daher ist degressiv gestaltete Mengen-Obergrenze für den günstigen Tarif wichtig.

Die Einführung eines Basis – oder Sockeltarifes würde dazu beitragen, den von den Preissteigerungen der letzten Jahre besonders betroffenen Haushalten mit geringem Einkommen eine dringende nötige Entlastung zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
SPD-Fraktion                                     Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Werner Kaps                            gez. Sascha Brüggemann
Germaid Eilers-Dörfler                              Rita Schilling